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   VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 BV 18.2645   

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https://dejure.org/2019,48563
VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 BV 18.2645 (https://dejure.org/2019,48563)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2019 - 20 BV 18.2645 (https://dejure.org/2019,48563)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 20 BV 18.2645 (https://dejure.org/2019,48563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 155 Abs. 4, § 161 Abs. 2; GDVG Art. 34 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Nr. 3; GesVSV § 9 Abs. 2
    Herbeiführung des erledigenden Ereignisses durch die Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheids

  • rewis.io

    Herbeiführung des erledigenden Ereignisses durch die Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Unzulässige Klage; Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung:; Herbeiführung des erledigenden Ereignisses durch die Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheids; Rechtsmittelbelehrung; ...

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Herbeiführung des erledigenden Ereignisses durch die Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheids; Unzulässige Klage gegen Zuständigkeitsfeststellungsbescheid nach der Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 BV 18.2645
    Behördliche Verfahrenshandlungen i.S.d. § 44a Satz 1 VwGO sind - ungeachtet dessen, ob sie Verwaltungsakt-Charakter haben oder nicht - behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (vgl. nur BVerwG, U. v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368, U. v. 20.10.2016 - 2 A 2.14 - BVerwGE 156, 193 Rn. 14, B. v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris).

    Für eine Anwendung des § 44a VwGO auf den vorliegenden Sachverhalt spricht folgende Überlegung: Aus dem Gegensatz des Begriffs der Verfahrenshandlung zu dem in § 44a Satz 1 VwGO gleichfalls verwendeten Begriff der Sachentscheidung folgt, dass sich der Ausschluss selbstständiger Rechtsbehelfe grundsätzlich auf solche behördliche Maßnahmen beschränkt, die Teil eines konkreten Verwaltungsverfahrens sind, ohne selbst Sachentscheidung zu sein, ohne also ihrerseits in materielle Rechtspositionen einzugreifen (BVerwG, U. v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368).

    Durch die Konzentration des Rechtsschutzes soll eine unnötige oder eventuell mehrfache Inanspruchnahme der Gerichte in derselben Sache vermieden werden, um Prozessverzögerungen entgegenzuwirken und eine effektive und zügige Erreichung des Prozesszieles zu gewährleisten (BVerwG, U. v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 BV 18.2645
    Behördliche Verfahrenshandlungen i.S.d. § 44a Satz 1 VwGO sind - ungeachtet dessen, ob sie Verwaltungsakt-Charakter haben oder nicht - behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (vgl. nur BVerwG, U. v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368, U. v. 20.10.2016 - 2 A 2.14 - BVerwGE 156, 193 Rn. 14, B. v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 BV 18.2645
    Behördliche Verfahrenshandlungen i.S.d. § 44a Satz 1 VwGO sind - ungeachtet dessen, ob sie Verwaltungsakt-Charakter haben oder nicht - behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (vgl. nur BVerwG, U. v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368, U. v. 20.10.2016 - 2 A 2.14 - BVerwGE 156, 193 Rn. 14, B. v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris).
  • BVerfG, 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Streitigkeit um eine

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 BV 18.2645
    Dabei kommt es letztlich auf die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Verwaltungsakts an (vgl. BVerfG, B. v. 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11 - juris = NJW 2017, 947).
  • VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778

    Zur Unzulässigkeit eines Feststellungsantrages zur Klärung der Nachweispflicht

    Durch die Konzentration des Rechtsschutzes soll eine unnötige oder eventuell mehrfache Inanspruchnahme der Gerichte in derselben Sache vermieden werden, um Prozessverzögerungen entgegenzuwirken und eine effektive und zügige Erreichung des Prozessziels zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 1.9.2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368; BayVGH, B.v. 18.12.2019 - 20 BV 18.2645 - juris).
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